Der erste eigene Lohn ist oft ein kleiner Schock, wenn der Bruttolohn nicht dem entspricht, was am Ende aufs Konto kommt. Diese Seite erklärt Schritt für Schritt, was da abgezogen wird, und was hinter den drei Säulen der Schweizer Vorsorge steckt.
*Nur, wenn du eine ausländische Aufenthaltsbewilligung ohne C-Ausweis hast, sonst kommt die Steuer separat per Steuererklärung.
Klicke auf eine Säule, um zu sehen, was sie bedeutet, und ob sie obligatorisch oder freiwillig ist. Die AHV steht in der Mitte: Sie ist die wichtigste und für alle obligatorisch.
Ab einem gewissen Jahreslohn (Eintrittsschwelle) zahlst du automatisch in die Pensionskasse deines Arbeitgebers ein, ein Teil kommt von dir, ein Teil vom Arbeitgeber.
Im Gegensatz zur AHV wird dieses Geld für dich persönlich angespart (Kapitaldeckungsverfahren) und später verzinst ausbezahlt oder verrentet.
Ziel: zusammen mit der AHV im Alter etwa 60 % des letzten Lohns zu erreichen. Solange du wenig verdienst oder Teilzeit arbeitest, bist du oft noch nicht oder nur teilweise BVG-versichert.
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist für alle obligatorisch, die in der Schweiz arbeiten oder wohnen. Sie soll die Existenz im Alter sichern, deckt aber meist nur einen Teil der bisherigen Lebenshaltungskosten.
Finanziert wird sie nach dem Umlageverfahren: Die arbeitende Generation zahlt direkt für die Renten der heutigen Rentner:innen, dein Beitrag heute finanziert nicht dein eigenes späteres Konto, sondern die laufenden Renten.
Die IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung, z. B. bei Militärdienst oder Mutterschaft) laufen über dieselben Beiträge und schützen dich in weiteren Lebenslagen.
Die 3. Säule ist die freiwillige, private Vorsorge, sie ergänzt AHV und Pensionskasse, wenn diese nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Säule 3a: steuerlich gefördert, dafür bis kurz vor der Pensionierung gebunden. Was du einzahlst, kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Säule 3b: freies Sparen und Anlegen ohne Steuervorteil, dafür jederzeit verfügbar. Mehr dazu unter Steuern und Investieren.
Bei den meisten Berufseinsteiger:innen gehen rund 10–15 % des Bruttolohns für Sozialversicherungen weg, bevor überhaupt Steuern kommen. Mit dem Lohnrechner siehst du eine Näherung für deinen eigenen Lohn.
Neben den drei Säulen tauchen auf dem Lohnausweis oder im Ernstfall noch weitere Begriffe auf. Klicke auf eine Karte für die Erklärung.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlt dir bei unverschuldetem Stellenverlust einen Teil deines bisherigen Lohns weiter, während du eine neue Stelle suchst. Voraussetzung ist unter anderem eine Mindestbeitragszeit.
Wer direkt nach der Lehre oder Schule keine Beitragszeit vorweisen kann, hat unter Umständen nur eingeschränkte Ansprüche, es lohnt sich, das im Ernstfall früh abzuklären.
Beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) meldest du dich an, sobald du arbeitslos bist oder wirst, je früher, desto besser für deine Ansprüche gegenüber der ALV.
Das RAV unterstützt zudem bei der Stellensuche und kann Weiterbildungen oder Zwischenverdienste vermitteln.
Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) deckt Unfälle ausserhalb der Arbeit (z. B. Sport, Freizeit). Bei einer Anstellung ab einem gewissen Wochenpensum (meist ab 8h/Woche) ist sie automatisch über den Arbeitgeber versichert und wird vom Lohn abgezogen.
Bei tieferem Pensum bist du oft nicht automatisch versichert, dann übernimmt die Krankenkasse Unfälle mit, meist gegen einen Prämienzuschlag.
Die Quellensteuer betrifft dich, wenn du eine ausländische Aufenthaltsbewilligung ohne Niederlassung (kein C-Ausweis) hast. Die Steuer wird dann direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und ans Steueramt weitergeleitet.
Mehr zur ordentlichen Steuererklärung (für alle anderen) findest du unter Steuern.